ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) des Tropenzoo Bansin

Liebe Gäste, wir möchten, dass Ihr Besuch im Tropenzoo Bansin ein unvergesslich schönes Erlebnis für Sie wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: 30.06.2020) darstellen, genau zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden und Verstöße auszuschließen.

ALLGEMEINE HINWEISE

1. Das Zoogelände ist Privatgelände. Der Zoo übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus.
2. Den Anordnungen der Zoo-Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung der AGB ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Verstöße gegen die AGB bzw. Anordnungen der Mitarbeiter führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in Wiederholungsfällen sowie in erheblichen Fällen zu einem Hausverbot. Zu den erheblichen Fällen zählen insbesondere:
• das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können,
• die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt,
• mutwillige Sachbeschädigung, Vandalismus,
• Diebstahl,
• Randalieren,
• das Verunreinigen von Gebäuden und Außenanlagen,
• das Beschimpfen und Beleidigen von Besuchern, Nutzern und Personal,
• das Mitführen und der Konsum von Drogen.
Wer trotz der Aufforderung der Mitarbeiter des Zoos das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
4. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet werden.
5. Die Tropenzoo Bansin und seine Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Personen vor dem Rundgang über die AGB. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
6. Der Zoo darf grundsätzlich nicht als Veranstaltungsort genutzt werden. Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Tropenzoo Bansin.
7. Aus sicherheitstechnischen und tiergärtnerischen Gründen sind Teile des Zoogeländes kameraüberwacht. Die entsprechenden Bereiche sind sichtbar gekennzeichnet. Bei Fragen zu Umfang und Zweck der Speiche- rung der Videoaufnahmen wenden Sie sich bitte an unsere Kundeninformation. Die Daten werden gemäß § 6b Abs. 5 BDSG regelmäßig gelöscht.
8. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Tropenzoo Bansin unter Beachtung der hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Bundesdatenschutz- und Teledienstedatenschutzgesetz) erhoben. Nur in dem für die Vertragsbeziehung nötigen Umfang werden die Daten danach erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, insb. soweit dies für eine ordnungsgemäße Ticketbestellabwicklung erforderlich ist.

ÖFFNUNGSZEITEN

1. Der allgemeine Besuch des Zoos ist nur innerhalb der Öffnungs- bzw. Duldungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden jeweils bekanntgegeben. Ausgenommen davon sind vom Zoo veranstaltete Führungen oder Sonderveranstaltungen.
2. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Verweilen auf dem Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.

EINTRITTSREGELUNGEN

1. Der Zoo darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden.
2. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
3. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren, auf Verlangen vorzuzeigen, ggfs. zur Überprüfung auszuhändigen. Mit Verlassen des Zoos Tageskarten ihre Gültigkeit.
5. Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die AGB zu beachten bzw. wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, müssen sich stets in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Zoos bewegen.
6. Jahreskarten berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zoos zum Eintritt und Aufenthalt im Zoo. Jahreskarten sind nur in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während des Gültigkeitszeitraumes der Karte.
7. Die Jahreskarte ist Eigentum des Tropenzoos Bansin.
8. Jeglicher Missbrauch (z.B. die Weitergabe der Karte an andere Personen) oder Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) führt zum sofortigen Einzug der Karte. Zudem behält sich der Tropenzoo Bansin vor, Strafanzeige zu erstatten. Eine Erstattung des Kaufpreises wird nicht gewährt.
9. Die Tropenzoo Bansin haftet nicht bei Verlust der Karte.
10. Die Haftung bei Schließung des Zoos aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.
11. Mit Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (z.B. die Präsentation bestimmter Tierarten oder Nutzung bestimmter Attraktionen). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z.B. Wartungs- und Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen etc.) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Zoos einzuschränken.
12. Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betreffenden Personen werden künftig vom Betreten des Zoos ausgeschlossen. Wir behalten uns die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

SICHERHEITSHINWEISE

1. Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben und betreten Sie keine Grünanlagen!
2. Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die aufgestellten Warnhinweise und Schilder!
3. Das Betreten der Gehege ist verboten!
4. Das Aufsuchen von Betriebseinrichtungen wie Futterküchen, Wirtschaftsräume, Bereichen der Tierpflege etc. ist Besuchern bzw. betriebsfremden Personen untersagt. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten geahndet.
5. Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen!
6. Das Verweilen im Zoo bei Dunkelheit ist nicht gestattet.
7. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) auf das Gelände des Zoos ist nicht gestattet.
8. Das Grillen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind nicht erlaubt. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Es dürfen keine brennbaren, explosiven, giftigen und ätzenden Gegenstände auf das Gelände gebracht werden.
9. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Personen — auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel — daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zum Gelände verweigert bzw. haben das Gelände zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
10. Jede Straftat auf dem Zoogelände führt zur polizeilichen Anzeige durch den Tropenzoo Bansin.

BENUTZUNG VON SPIELGERÄTEN

1. Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten.
2. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die Tropenzoo Bansin keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.

RÜCKSICHT UND ORDNUNG IM ZOO

1. Die Mitnahme von Fahrrädern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skatebords, Rollern (Scootern), Segways, Kraftfahrzeugen u. Ä. auf das Zoogelände ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt.
2. In den Tierhäusern und an anderen gekennzeichneten Orten ist das Rauchen verboten.
3. Bitte helfen Sie mit, unseren Zoo sauber zu halten — nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter und vermeiden Sie die Verschmutzung der Besuchertoiletten durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Hygieneartikeln auf den Boden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die bereitstehenden Abfallbehältnisse.
4. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt.
5. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. 6. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen ist verboten.
6. Das Durchsuchen von Abfallbehältern und/oder das Sammeln von Pfandflaschen sind ausdrücklich untersagt.

SCHADENSMELDUNG UND VERLUST VON GEGENSTÄNDEN

1. Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes dem Kassenpersonal an den Ein- und Ausgängen.
2. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
3. Gefundene Sachen sind an den Kassen abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können an den Kassen erfragt werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden an das Fundbüro des Landkreises Vorpommern-Greifswald weitergeleitet.

HAFTUNG

1. Die Benutzung des Zoos einschließlich deren Verkehrswege erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Die Tropenzoo Bansin haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungs- gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten haftet die Tropenzoo Bansin für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besucher vertrauen darf.
3. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Tropenzoo Bansin und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
4. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Tropenzoo Bansin und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften.
5. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser AGB oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen.
6. Sowohl der Zutritt als auch der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten, ausgenommen genehmigter Veranstaltungen und Führungen, ist verboten. Für Unfälle, die sich außerhalb der Öffnungs- und Duldungs- zeiten ereignen, haftet der Zoo nicht. Der Vorstand behält sich bei Zuwiderhandlung eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruchs vor.
7. Der Tropenzoo Bansin haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese AGB entstehen.

MITBRINGEN VON TIEREN

Die Mitnahme von Tieren in den Zoo ist gestattet.

UMGANG MIT UNSEREN TIEREN

1. Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, gilt im Zoo ein absolutes Fütterungsverbot. An einigen Gehegen können Sie an Futterautomaten spezielles Futter für die dort lebenden Tiere erwerben — ausschließlich dieses Futter dürfen Sie direkt dort verfüttern.
2. Die Tropenzoo Bansn behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Gartens zu verweisen und auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen.
3. Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig — verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen!
4. Auch Tiere brauchen Ruhe. Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke oder Regenschirme in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen.
5. Das Streicheln und Berühren unserer Tiere ist generell verboten. Eine Ausnahme stellen die Tiere im Kinder-/Streichelzoo dar.

FILMEN UND FOTOGRAFIEREN

1. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.
2. Gewerbliche und kommerzielle Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Tropenzoo Bansin erlaubt. 

WERBUNG, VERKAUF UND AKQUISE

1. Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Zoogelände sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Tropenzoo Bansin gestattet.
2. Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Tropenzoo Bansin ist ebenfalls verboten.
3. Das Sammeln von Spenden, Musikdarbietungen, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden und politische Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Tropenzoo Bansin untersagt.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Tropenzoo Bansin.
Bansin, 30.06.2020
Bernd Thews
Tropenzoo Bansin